Föderung Wärmepumpen
Einführung in die BEG-Wärmepumpenförderung
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen. Die KfW unterstützt zusätzlich durch Finanzierungsangebote für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Neuerungen in der BEG-Förderung ab Ende 2023
Mit dem 29. Dezember 2023 treten Anpassungen in Kraft, darunter eine erhöhte Basisförderung und ein umbenannter „Klimageschwindigkeitsbonus“, der nun auch einkommensabhängige Vergünstigungen bietet.
Anpassungen bei Fördervoraussetzungen
Die maximale Fördersumme für Investitionen wurde auf 30.000 € reduziert. Zudem ist die Förderung für den Heizungstausch auf eine einmalige Beantragung pro Jahr limitiert.
Struktur der BEG-Förderung
Die BEG unterteilt sich in:
- BEG für Wohngebäude (BEG WG)
- BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Fördermöglichkeiten durch KfW und BEG
Zusätzlich zu BEG-Zuschüssen bieten KfW-Programme günstige Kredite und Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen, was eine doppelte Förderchance bedeutet.
Details zu Fördersätzen und Antragsbedingungen
Es ist essenziell, sich über die spezifischen Bedingungen und Fördersätze der verschiedenen Programme zu informieren. Das BAFA bietet hierzu umfangreiche Informationen.
Verfahren für den Heizungstausch
Ab dem 27. Februar ist die Antragstellung für Eigennutzer geöffnet, wobei bis zum 31. August 2024 Anträge nach Maßnahmenbeginn möglich sind.
Neue Antragsprozeduren ab September
Vom 1. September an gelten neue Antragsregeln: Erst nach Erhalt des Förderbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden, vorausgesetzt, ein entsprechender Vertrag ist bereits geschlossen.